GARANTIEERKLÄRUNG
Für Handfunkgeräte der Firma REXON
§1 Verhältnis zu anderen Gewährleistungsrechten und zu nationalem Recht
1. Durch diese Garantie werden die gesetzlichen Rechte, des Käufers gegen den Verkäufer aus dem geschlossenen Kaufvertrag nicht berührt. Dies betrifft insbesondere die Gewährleistungsrechte.
2. Die vorstehenden Garantiebedingungen der Firma Life is simple GmbH § Co. KG gelten soweit sie dem jeweiligen nationalen Recht im Hinblick auf Garantiebestimmungen nicht entgegenstehen.
§2 Garantieleistungen
1. Die Life is simple GmbH & Co. KG gewährt für Handfunkgeräte der Firma Rexon eine Garantie gegen Material und Verarbeitungsfehler für einen Zeitraum von zwölf Monaten und von sechs Monaten auf im Lieferumfang befindliches Zubehör (Antenne, Akku, Clip, Netzteil). Die Garantiezeit beginnt mit dem Rechnungsdatum. Treten innerhalb dieser Garantiefrist unter normaler Benutzungs- und Wartungsbedingungen Mängel auf, die nicht auf einer der in § 4 aufgeführten Ursachen beruhen, so wird die Firma Life is simple GmbH & Co. KG nach eigenem Ermessen das Gerät entweder ersetzen oder unter Verwendung gleichwertiger neuer oder erneuerter Ersatzteile reparieren.
2. Bei berechtigten Garantieansprüchen wird der Artikel frachtfrei zurückgesandt.
3. Reparaturleistungen oder der Austausch im Rahmen der Garantie berechtigen nicht zu einer Verlängerung oder einem Neubeginn des Garantiezeitraums. Reparaturen und direkter Austausch im Rahmen der Garantie können mit funktionell gleichwertigen Austauscheinheiten erfolgen.
4. Andere als die vorgenannten Garantieleistungen werden nicht gewährt.
§ 3 Schadensmeldung / Einsendung
1. Um die Berechtigung zu Garantieleistungen vorher überprüfen zu können, setzt die Garantieleistung voraus, dass der Käufer vor Einsendung des Gerätes zu den üblichen Geschäftszeiten bei der Firma Life is simple GmbH & Co. KG anruft und diese über den aufgetretenen Mangel unterrichtet. Der Käufer erhält in diesem Zuge eine Retourennummer.
2. Ein Mangel muss unverzüglich angezeigt und genau beschrieben werden.
3. Das Gerät muss sodann zusammen mit der Retourennummer, ordnungsgemäß verpackt, eingesandt werden. Die Firma Life is simple GmbH & Co. KG wird Ihnen mitteilen, wohin das Gerät einzusenden ist.
4. Unfreie Sendungen werden nicht akzeptiert.
5. Die Reklamation ist zu richten an:
Life is simple GmbH & Co. KG
Retourenabteilung
Jüdefelderstraße 37-38
48149 Münster
Tel.: 0251-67498901
§ 4 Garantiebestimmungen
1. Garantieleistungen werden auf alle von Life is simple GmbH & Co. KG weltweit vertreibenen Rexon Artikel nur erbracht, wenn zusammen mit dem Gerät die Kopie der Originalrechnung vorgelegt wird.
2. Die Garantie berechtigt nicht zur kostenlosen Inspektion oder Wartung. Ebenfalls nicht vom Garantieanspruch erfasst sind Defekte an Verschleißteilen, die auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind. Verschleißteile sind insbesondere Tasten, Bedruckung der Tasten, und ähnliche Teile.
3. Auf dem Garantiewege nicht behoben werden des weiteren Schäden an dem Gerät, die verursacht worden sind durch:
- Unsachgemäße Benutzung oder Fehlgebrauch des Gerätes für einen anderen als seinen normalen Zweck unter Nichtbeachtung der Bedienungs- und Wartungsanleitung.
- Benutzung des Produkts in Verbindung mit Zubehör, das nicht für die Verwendung mit diesem Produkt zugelassen wurde.
- Unfälle, höhere Gewalt oder Ursachen, die außerhalb des Einflussbereichs von der Firma Life is simple GmbH & Co. KG liegen, verursacht durch Blitzeinschlag, Wasser, Feuer, öffentliche Unruhen oder unzureichende Belüftung bzw. vergleichbare Umstände und Ereignisse.
- Beschädigung des Akkus durch Überladen oder Nichteinhaltung der speziellen Anweisungen für den Umgang mit Akkus im Produkthandbuch.
- Den Anschluss oder Gebrauch des Produktes in einer Weise, die den geltenden technischen oder sicherheitstechnischen Anforderungen in dem Land, in dem das Gerät gekauft wurde, nicht entspricht.
4. Die Garantieberechtigung erlischt, wenn das Produkt durch eine nicht autorisierte Werkstatt oder durch den Kunden selbst repariert bzw. geöffnet wurde. Der Garantieanspruch entfällt ebenfalls, bei Entfernung des roten Garantieaufklebers auf der Hinterseite des Produkts.
5. Sollte bei der Überprüfung des Gerätes festgestellt werden, dass der vorliegende Schaden nicht zur Geltendmachung von Garantieansprüchen berechtigt, sind die Kosten der Überprüfungsleistungen durch die Firma Life is simple GmbH & Co. KG vom Kunden zu tragen.
6. Produkte ohne Garantieberechtigung werden nur gegen Kostenübernahme durch den Käufer repariert. Bei fehlender Garantieberechtigung wird die Firma Life is simple GmbH & Co. KG den Käufer über die fehlende Garantieberechtigung informieren. Wird auf diese Mitteilung innerhalb von 6 Wochen kein schriftlicher Reparaturauftrag gegen Übernahme der Kosten erteilt, so wird die Firma Life is simple GmbH & Co. KG das übersandte Gerät an den Käufer zurücksenden. Die Kosten für Fracht und Verpackung werden dabei gesondert in Rechnung gestellt und per Nachnahme erhoben. Wird ein Reparaturauftrag gegen Kostenübernahme erteilt, werden die Kosten für Fracht und Verpackung ebenfalls gesondert in Rechnung gestellt.
7. Der Käufer, als Verbraucher, kann verlangen, dass ihm diese Erklärung in Textform übergeben wird.
8. Die Versandkosten von dem Kunden zu unter §3 genannter Anschrift erfolgt aus dem In- und Ausland zu Lasten des Einsenders.
§ 5 Übertragung der Garantie
1. Nur der ursprüngliche Käufer (Eingetragener Kunde der Life is simple GmbH & Co. KG) ist berechtigt Garantieleistungen in Anspruch zu nehmen. Diese Garantie und die sich daraus ergebenen Ansprüche sind nicht auf Dritte übertragbar.
2. Außer der Firma Life is simple GmbH & Co. KG ist kein Dritter berechtigt, Garantieversprechen für die Firma Life is simple GmbH & Co. KG abzugeben.
§ 6 Schadensersatzansprüche
Wegen Schlechtleistung der Garantie stehen dem Käufer keine Schadensersatzansprüche zu, insbesondere auch nicht wegen Folgeschäden. Die Haftung der Firma Life is simple GmbH & Co. KG beschränkt sich in allen Fällen auf den Warenwert des Produktes.
§ 7 Garantieverlängerung
1. Durch den optionalen Erwerb einer Garantieverlängerung, erweitert sich der unter § 2 genannte Garantiezeitraum von 12 Monaten, je nach Verlängerungsstufe (abhängig vom gekauften Produkt), um zwölf oder vierundzwanzig Monate auf insgesamt 24 oder 36 Monate.
2. Diese Garantieverlängerung ist innerhalb eines Monats nach Rechnungsdatum des jeweiligen REXON Handfunkgerätes möglich.



